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Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) der Fraefel Hauswartungen GmbH

Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle mit Fraefel Hauswartungen GmbH getätigten Bestellungen, Dienstleistungen und abgeschlossenen Verträge.

 

Fraefel Hauswartungen GmbH behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Vertragsabschlusses geltende Version.

 

 

Datenschutz

 

Die Fraefel Hauswartung GmbH stellt den Schutz und den gesetzeskonformen Umgang aller Daten sicher. Die Fraefel Hauswartungen GmbH bearbeitet Personen- und andere Daten, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten benötigt werden. Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber zu, dass Fraefel Hauswartungen GmbH die von ihm erhobenen Daten im Zusammenhang mit dem Auftrag sammelt und bearbeitet. Dabei sind ebenso die Speicherung, Verwaltung, Nutzung und Löschung dieser Daten gemeint. Grundsätzlich verwendet Fraefel Hauswartungen GmbH Personen- und andere Daten nur innerhalb des Unternehmens; bei einer Weitergabe an Dritte verpflichtet sie sich, immer vorab beim Auftraggeber die Zustimmung einzuholen.

 

Fraefel Hauswartungen GmbH sammelt diese Daten, um einen besseren Service zu bieten, mit dem Auftraggeber personalisiert kommunizieren zu können sowie zwecks Vereinfachung der Abläufe. Personen- und alle anderen Daten werden vertrauensvoll, sorgfältig und zweckbestimmt behandelt. Dabei werden die massgeblichen Vorgaben des anwendbaren Datenschutzrechts eingehalten.

 

 

Art der Leistung

 

Die Art der Leistung (oder Dienstleistung) wird im Vertrag geregelt. Meist handelt es sich um Arbeiten/Dienstleistungen im Bereich Hauswartung, Liegenschaftsunterhalt, Gartenunterhalt und Reinigung. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Leistungen gemäss Leistungsverzeichnis; dieses ist Vertragsbestandteil. In der Regel werden Jahresverträge abgeschlossen, da die Kosten meist auf 12 Monate verteilt werden. Die detaillierten Vertragsbedingungen werden im Vertrag festgehalten, der von beiden Parteien unterzeichnet wird.

 

Die Rechnungsstellung erfolgt in Monatspauschalen zu Beginn eines Monats mit einer Zahlungsfrist von netto 30 Tagen. Ungerechtfertigte Skonto- und andere Abzüge können nachbelastet werden. Nicht eingehaltene Zahlungsfristen werden gemahnt. Zudem ist Fraefel Hauswartungen GmbH berechtigt, zusätzlich 5% Verzugszins auf der geforderten Summe sowie Mahngebühren einzufordern. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Fall eines Zahlungsverzugs ist Fraefel Hauswartungen GmbH nicht verpflichtet, auf neue Aufträge einzugehen oder ausstehende Dienstleistungen zu erfüllen.

 

Das notwendige Material zur Ausführung des Auftrags wird von Fraefel Hauswartungen GmbH besorgt und gestellt. Inbegriffen in der Monatspauschale sind Reinigungsmittel, Reinigungsmaterial, Maschinen und Geräte. Objektspezifisches Verbrauchsmaterial wie z.B. Leuchtmittel, Abfallsäcke, Toilettenverbrauchsmaterial, Regeneriersalz, Streusalz oder Zusatzleistungen wie Entsorgung oder Lieferkosten usw. sind nicht in der Pauschale enthalten und werden separat verrechnet.

 

 

Preise

 

Die Preise werden im Vertrag geregelt und verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST). Offerten haben üblicherweise eine Gültigkeit von drei Monaten.

 

Die Höhe der Monatspauschalen begründet sich auf der Basis der aktuellen Löhne und Preise. Bei einer Veränderung der Basiskosten sind Preisanpassungen jederzeit möglich.

 

 

Leistungsausführung

 

Fraefel Hauswartungen GmbH erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit Fraefel Hauswartungen GmbH nicht durch sie nicht zu vertretene Umstände daran gehindert wird.

 

Ablösungen des Personals bei Ferien, Krankheit, Unfall, Militärdienst usw. werden durch Fraefel Hauswartungen GmbH geregelt und sind ebenfalls durch die Monatspauschale abgegolten.

 

Alle planbaren Arbeiten werden üblicherweise werktags zwischen 07.00 und 19.00 Uhr ausgeführt.

 

 

Notfalleinsätze

 

Für Notfälle ausserhalb der normalen Arbeitszeit wird ein Pikettdienst betrieben, der über die Hauptnummer erreicht werden kann. Als Notfälle gelten Ereignisse, deren Erledigung keinen Aufschub duldet. Die Pikettdienstzeiten sind jeweils Montag bis Freitag von 17.00 bis 08.00 Uhr und am Wochenende von Freitagabend 17.00 Uhr bis Montagmorgen um 08.00 Uhr. Für Notfalleinsätze wird eine Pauschale von CHF 125.— erhoben. Die benötigte Einsatzzeit wird gesondert verrechnet. Erforderliche Handwerker werden nach den Weisungen des Auftraggebers aufgeboten.

 

Haftung, Versicherung

 

Die Fraefel Hauswartungen GmbH ist bei der Axa Versicherungen AG im Rahmen der obligatorischen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme bei Sach- oder Personenschäden von bis zu max. fünf Mio. Franken versichert. Ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden, die aus nicht oder zu spät erfolgter Schneeräumung bzw. Eisbekämpfung entstanden sind. Die Fraefel Hauswartungen GmbH haftet nicht für unsachgemässe Anwendungen; beispielsweise müssen Reinigungsmittel an einem für Kinder unzugänglichen Ort aufbewahrt werden.

 

In Fällen höherer Gewalt (wie z.B. Kriegsausbruch, Unruhen, Epidemien, Streiks, Erdbeben usw.) kann die Fraefel Hauswartungen GmbH die Dienstleistung, soweit diese nicht mehr ausgeführt werden kann, gegen entsprechende Herabsetzung der Pauschale, vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.

 

Das Personal der Fraefel Hauswartungen GmbH ist fachlich geschult und nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden durch Fraefel Hauswartungen GmbH entrichtet und sind in der Monatspauschale inbegriffen.

 

 

Vertragsgültigkeit, Auflösung

 

Der Vertrag kann beidseits unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Vertragsende gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. Der Auftraggeber anerkennt, dass Art. 404 OR keine Anwendung findet.

 

Ändern sich der Name oder die Daten des Auftraggebers, ist Fraefel Hauswartungen GmbH unverzüglich zu informieren, um eine allfällige Vertragsanpassung vorzunehmen.

 

 

Konventionalstrafe

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und bis zu sechs Monate darüber hinaus kein Personal von Fraefel Hauswartungen GmbH abzuwerben, einzustellen oder zu beauftragen. Bei Verletzung dieser Bestimmung ist eine Konventionalstrafe von bis zu drei Monatspauschalen fällig.

 

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Fraefel Hauswartungen GmbH und dem Auftraggeber entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

 

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Fraefel Hauswartungen GmbH und dem Auftraggeber ist der Sitz von Fraefel Hauswartungen GmbH. Fraefel Hauswartungen GmbH ist allerdings berechtigt, den Auftraggeber an ihrem Domizil zu belangen.

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